Achtung: die niederländische NEDLINQ-OBU ist in Belgien nicht zugelassen und darf daher dort nicht verwendet werden. Auch wenn das Gerät einen grünen Status anzeigt, entrichten Sie die Kilometermaut nicht und müssen dennoch mit einem Bußgeld rechnen. 
 

LKW-Kilometermaut: geplante Änderungen ab dem 1. Januar 2027

Neue Tarife:

Ab Freitag, dem 1. Januar 2027, gelten neue Tarife für die Kilometermaut:

  • Für die Region Brüssel-Hauptstadt:
    • Es ist keine Indexierung der Tarife vorgesehen. 
    • Anpassung der Tarife für emissionsfreie Fahrzeuge (siehe unten).
  • Für Flandern:
    • Eine Tarifindexierung (während dieser Indexierung zuvor im Juli vorgenommen wurde, tritt die Tarifindexierung in Flandern, sofern sie anwendbar ist, künftig jeweils am 1. Januar eines Jahres in Kraft).
    • Anpassung der Tarife für emissionsfreie Fahrzeuge (siehe unten).
  • Für die Wallonie (SOFICO): Eine Tarifindexierung, die auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex für August 2026 gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Wallonischen Dekrets vom 16. Juli 2015 berechnet wird.

Bitte entnehmen Sie die neuen Tarife, die am 1. Januar in Kraft treten, der untenstehenden Tabelle.

Anpassung der Tarife für emissionsfreie Fahrzeuge

Wie in früheren Mitteilungen angekündigt, werden die Tarife für emissionsfreie Fahrzeuge (ZEV) in Flandern und in der Region Brüssel-Hauptstadt am 1. Januar 2027 angepasst.

Die Tarife bestehen aus zwei Arten von Parametern:

  • Der Parameter für die Abgabe externer Kosten bleibt bis zum 31. Dezember 2029 auf null Eurocent festgesetzt (für Flandern und die Region Brüssel-Hauptstadt).
  • Der andere Teil (die Infrastrukturkomponente) der Kilometermaut wurde in den Jahren 2024 und 2025 um 100 % reduziert, zum 1. Januar 2026 um 80 % und wird für das Jahr 2027 auf 60 % angepasst (geplante Werte für die Folgejahre: 40 % für 2028 und 20 % für 2029).

Die angewandten Maßnahmen wurden eingeführt, um die Ökologisierung der auf unseren Straßen fahrenden LKW-Flotte zu fördern.

Änderung des Straßennetzes

Zu diesem Zeitpunkt wird keine Straße mit einem Tarif über Null hinzugefügt.

Allgemeine Informationen

Die Mauttarife gelten für alle belgischen und ausländischen Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Masse (hzM) über 3,5 Tonnen und Sattelzugmaschinen der Klasse N1 mit Karosseriecode BC.

Die Software der aktivierten OBUs (On Board Units) der sieben für die Mauterhebung in Belgien zugelassenen Dienstleister wird automatisch aktualisiert, um die neuen Tarife, die am 1. Januar in Kraft treten, zu berücksichtigen. Die sieben betroffenen Dienstleister sind Axxès, Satellic, Telepass, Toll4Europe, Tolltickets, TotalEnergies Marketing Services und W.A.G. Payment Solutions.

Eine OBU oder Bordgerät ist ein Gerät, das in der LKW-Kabine installiert ist und die auf mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Kilometer aufzeichnet. In Belgien oder im Ausland zugelassene LKWs und Sattelzugmaschinen müssen auf öffentlichen Straßen in den drei Regionen des Landes immer mit einer aktivierten OBU fahren.

Der pro Kilometer auf mautpflichtigen Straßen berechnete Betrag hängt von vier Faktoren ab:

  • der Region, in der sich die Straße befindet, 
  • der hzM,
  • der Euro-Emissionsnorm des Fahrzeugs 
  • der CO₂ Emissionsklasse

Die Maut gilt für drei hzM-Kategorien (über 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen, über 12 Tonnen bis 32 Tonnen und über 32 Tonnen), sieben Euro-Normen (von dem umweltschädlichsten Euro 0-Norm bis zur umweltfreundlichsten Euro 6-Norm) und 5 CO₂-Emissionsklassen (CO₂-Emissionsklassen 1 bis 5). In Flandern wird seit dem 1. Juli 2026 ein Zuschlag auf die Tarife der Kilometermaut in Abhängigkeit von der CO₂-Emissionsklasse erhoben. Die anderen Regionen haben diesen Zuschlag bislang nicht eingeführt.

Derzeit wird Fahrzeugen mit Null‑Emissionen (ZEV) ein Vorzugstarif im gesamten flämischen Straßennetz sowie in der Region Brüssel‑Hauptstadt gewährt. Die OBU bleibt jedoch für ZEV obligatorisch. In der Wallonie (SOFICO) werden ZEV weiterhin in die Emissionsklasse Euro 6-Norm eingestuft.