Elektronische Rechnungsstellung und ihre Auswirkungen auf die SOFICO‑Rechnungen im Zusammenhang mit der Kilometermaut – Keine Doppelverrechnung

Worum geht es?

Seit dem 1. Januar 2026 ist die elektronische Rechnungsstellung in Belgien verpflichtend.

Dies bedeutet, dass, sobald ein der Kilometermaut unterworfenes Fahrzeug in der Wallonie unterwegs ist, eine elektronische Rechnung im Namen von SOFICO versendet wird, ohne dass dies eine direkte Zahlung Ihrerseits erfordert.

Diese Neuerung betrifft ausschließlich die Form der Rechnung und ändert nichts an den Zahlungsmodalitäten der Kilometermaut.

Für Flandern und die Region Brüssel-Hauptstadt gibt es keine Änderungen: Die Dokumente und Zahlungsmodalitäten bleiben identisch wie bis 2025.

Was ändert sich (oder nicht) für mich?

  • In Ihrem Buchhaltungssystem (über das PEPPOL‑Netzwerk) erscheint eine elektronische Rechnung im Namen von SOFICO für die Kilometermaut in der Wallonie.
  • Sie müssen diese Rechnung jedoch nicht direkt an SOFICO bezahlen.
  • Der entsprechende Betrag der Kilometermaut wird weiterhin ausschließlich durch Ihren Dienstleister in Rechnung gestellt und eingezogen, mit dem Sie eine vertragliche Beziehung haben.

In der Praxis gibt es also keine Doppelverrechnung. Die Zahlungsmodalitäten der Kilometermaut bleiben für den Nutzer vollständig unverändert.