Seit dem 1. Januar 2026 ist die elektronische Rechnungsstellung in Belgien verpflichtend.
Dies bedeutet, dass, sobald ein der Kilometermaut unterworfenes Fahrzeug in der Wallonie unterwegs ist, eine elektronische Rechnung im Namen von SOFICO versendet wird, ohne dass dies eine direkte Zahlung Ihrerseits erfordert.
Diese Neuerung betrifft ausschließlich die Form der Rechnung und ändert nichts an den Zahlungsmodalitäten der Kilometermaut.
Für Flandern und die Region Brüssel-Hauptstadt gibt es keine Änderungen: Die Dokumente und Zahlungsmodalitäten bleiben identisch wie bis 2025.
In der Praxis gibt es also keine Doppelverrechnung. Die Zahlungsmodalitäten der Kilometermaut bleiben für den Nutzer vollständig unverändert.