Die Kilometermaut in Belgien
Wer ist betroffen?
Die Kilometermaut betrifft:
1/ Alle Fahrzeuge, die für den Gütertransport vorgesehen sind oder verwendet werden (Klasse N) und deren höchstzulässigem Gewicht (zGG) 3,5 Tonnen übersteigt.
2/ N1-Fahrzeuge mit Karosseriecode BC.
Sie unterliegen dieser Regelung:
Unabhängig davon, ob die Fahrzeuge leer oder beladen sind.
Egal, ob sie gewerbliche oder private Güter transportieren.
Einige Fahrzeuge können von der Maut befreit werden...
Einige Fahrzeugklassen können von der Maut befreit werden. Fahrzeuge die,
- ausschließlich für Streitkräfte, Zivilschutz, Feuerwehr und Polizei
- speziell und ausschließlich für medizinische Zwecke ausgerüstet sind
- für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft genutzte Fahrzeuge, die öffentliche Straßen in Belgien nur in begrenztem Maße benutzen
… Andere sind außerhalb des Anwendungsbereichs.
Diese Fahrzeuge unterliegen nicht der Maut und können (optional) registriert werden.
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Bestimmte fahrende Arbeitsgeräte
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“Grüne” Kennzeichen Y
- Oldtimer-Fahrzeuge (über 30 Jahre)
- Fahrschulfahrzeuge