Ab dem 1. Januar 2026 werden die blauen OBUs (vom Dienstleister Axxès) im belgischen Straßennetz nicht mehr unterstützt. Weitere Informationen

Ab dem 1. Juli 2026 wird in Flandern ein Zuschlag für CO₂-Emissionen auf die Mauttarife angewendet.

Diese Tarifänderung folgt der europäischen Verpflichtung (die bereits in mehreren europäischen Ländern gilt, darunter Deutschland, Österreich und Dänemark) und zielt darauf ab, den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Fahrzeugflotte noch stärker voranzutreiben.

Die aktuellen Parameter bleiben bestehen. Die Tarife werden durch die Euro Norm, das Gewicht und die Region, in der das Fahrzeug fährt, bestimmt. In Flandern wird jedoch ein neuer Parameter eingeführt: die CO₂-Emissionsklasse.

Je weniger Kohlendioxid (CO₂) ein Fahrzeug ausstößt, desto besser ist dies für die Umwelt; daher fällt der Tarif niedriger aus. Es gibt 5 CO₂-Emissionsklassen: Klasse 1 ist die am wenigsten umweltfreundliche und Klasse 5 die am meisten umweltfreundliche.

Alle Nutzer müssen ihre CO₂-Emissionsklasse als neuen Parameter registrieren.

Wie wird die CO₂-Emissionsklasse eines Fahrzeugs bestimmt?

In einigen seltenen Fällen ist die CO₂-Emissionsklasse bereits in den Fahrzeugdokumenten angegeben.

Im April wird Viapass auf Viapass.be einen CO₂-Rechner bereitstellen. Dieses Tool ermöglicht es den Nutzern, die CO₂ Emissionsklasse anhand der Fahrzeugdokumente zu bestimmen. Zu den Parametern gehören der Motortyp, das Datum der Erstzulassung, der Fahrzeugtyp und die Untergruppe. Die für den Rechner erforderlichen Dokumente sind die Zulassungsbescheinigung, die Kundeninformationsdatei (Customer Information File - CIF) sowie die Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity - CoC).

Als Faustregel gilt, dass Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals zugelassen wurden, automatisch der CO₂-Emissionsklasse 1 zugeordnet werden. Die CO₂-Emissionsklasse 5 ist ausschließlich emissionsfreien Fahrzeugen (ZEV) vorbehalten.

Viapass wird den Nutzern über den Rechner ein Dokument zur Verfügung stellen, welches die eingegebenen Informationen sowie die daraus resultierende CO₂-Emissionsklasse zusammenfasst. Dieses Dokument kann dem Dienstanbieter übergeben werden, damit die OBE Einstellungen aktualisiert werden. 

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Einstellungen vor dem 1. Juli 2026 anpassen!

Auch wenn der CO₂-Zuschlag (derzeit) nur in Flandern und noch nicht in den anderen Regionen gilt, muss jede OBU mit der CO₂ Emissionsklasse aktualisiert werden. Ab dem 1. Juli 2026 werden in der Wallonie und in Brüssel keine CO₂-Gebühren berechnet, dieser Parameter wird aber wahrscheinlich zu einem späteren Zeitpunkt auch dort eingeführt wird.

Wie sehen die Tarife aus? 

Die Tarife ab dem 1. Juli 2026 finden Sie in der untenstehenden Tabelle.