LKW-Kilometermaut: Was sich am 1. Juli ändert

LKW-Kilometermaut: Was sich am 1. Juli ändert

Brüssel, 24. April 2024 – Ab Montag, dem 1. Juli 2024, gelten in Flandern und Brüssel neue LKW-Mauttarife. Dabei handelt es sich um eine Anpassung an den Index.

Um die Ökologisierung des Logistikverkehrs zu fördern, hat die Region Brüssel-Hauptstadt ab dem 01.07.2024 den Vorzugssatz von null Eurocent/km auch für Null-Emissions-Fahrzeuge (ZEV) gewährt, wie dies bereits auf dem gesamten flämischen Straßennetz der Fall war. Die OBU bleibt jedoch für ZEV obligatorisch. In der Wallonie (Sofico) werden ZEV weiterhin in die Emissionsklasse EURO VI eingestuft.

Weder in Flandern noch in der Region Brüssel-Hauptstadt werden zu diesem Zeitpunkt Straßen mit einem höheren Wert als Null hinzukommen. Darüber hinaus hat die Region Wallonie einen Abschnitt der N246 in Tubize (zwischen KP 0 und KP 1,45) in das kommunale Straßennetz überführt. Damit entfallen auf dieser Strecke die Kilometergebühren für LKW.

Zur Erinnerung: Die Mauttarife gelten für alle belgischen und ausländischen Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Masse (HzM) von mehr als 3,5 Tonnen und Sattelzugmaschinen der Klasse N1 mit der Karosserienummer BC.

Die „ On-Board-Unit “-Software (OBU) der sechs Dienstleister mit einer Lizenz für die Mauteinziehung in Belgien wird automatisch mit den neuen und ab dem 1. Juli geltenden Tarifen nachgerüstet. Die sechs betroffenen Dienstleister sind zurzeit Axxès, Satellic, Telepass, Toll4Europe, TotalEnergies Marketing Services und W.A.G. Payment Solutions.

Eine OBU ist ein Bordgerät in einer LKW-Kabine, das die Anzahl der gefahrenen Kilometer auf gebührenpflichtigen Straßen aufzeichnet. In Belgien oder im Ausland zugelassene LKWs und Sattelzugmaschinen müssen auf öffentlichen Straßen in den drei Regionen immer mit einer eingeschalteten OBU fahren.

Der Betrag pro Kilometer auf mautpflichtigen Straßen hängt von drei Faktoren ab: der Region, in der sich die Straße befindet, der HzM und der Euro-Emissionsnorm des Fahrzeugs. Die Maut gilt für drei HzM-Kategorien (über 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen, über 12 Tonnen bis 32 Tonnen und über 32 Tonnen) und sieben Euro-Normen (von der umweltschädlichsten Euro 0-Norm bis zur umweltfreundlichsten Euro 6-Norm). Je höher die Euronorm des Fahrzeugs und je niedriger seine HzM, desto vorteilhafter der Tarif pro zurückgelegtem Kilometer.

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