Die Kilometermaut betrifft:

1/ Alle Fahrzeuge, die für den Gütertransport vorgesehen sind oder verwendet werden (Klasse N) und deren höchstzulässigem Gewicht (zGG) 3,5 Tonnen übersteigt.

2/ N1-Fahrzeuge mit Karosseriecode BC.


Sie unterliegen dieser Regelung:

Unabhängig davon, ob die Fahrzeuge leer oder beladen sind.

Egal, ob sie gewerbliche oder private Güter transportieren. 


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Einige Fahrzeuge können von der Maut befreit werden...

Einige Fahrzeuge können von der Maut befreit werden. Fahrzeuge die,

  • ausschließlich für Streitkräfte, Zivilschutz, Feuerwehr und Polizei
  • speziell und ausschließlich für medizinische Zwecke ausgerüstet
  • für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft genutzte Fahrzeuge, die öffentliche Straßen in Belgien nur in begrenztem Maße benutzen

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… Andere sind außerhalb des Anwendungsbereichs.

Diese Fahrzeuge unterliegen nicht der Maut und können (optional) registriert werden.

  • Bestimmte fahrende Arbeitsgerät
  • “Grüne” Probefahrtnummernschilder Y 
  • Oldtimer-Fahrzeuge (über 30 Jahre)
  • Fahrschulfahrzeuge 

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