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FAQS & Dokumentation
Fahrzeuge außerhalb des Anwendungsbereichs
Bestimmte Fahrzeugkategorien fallen nicht in den Anwendungsbereich der Kilometermaut
Laden Sie eine Tabelle (auf Niederländisch) mit illustrativen Beispielen von Fahrzeugen herunter, die (nicht) in den Anwendungsbereich der Kilometermaut fallen.
Die verschiedenen Kategorien sind:
Bestimmte fahrende Arbeitsgeräte
Bestimmte fahrende Arbeitsgeräte, sofern sie keine Güter transportieren: Mobilkrane, Teleskoplader/Hebebühnen, Bagger, Planierraupen, Betonpumpen oder Mischer, Kipper (siehe Tabelle oben).
LKWs mit „Grüne“ Probefahrtnummernschilder
Nur Fahrzeuge mit einem Testkennzeichen fallen nicht in den Anwendungsbereich der kilometerabhängigen Abgabe. Diese Kennzeichen werden von Entwicklungsbüros oder Herstellern verwendet, um ein bestimmtes Fahrzeug oder seine Komponenten zu testen. Sie dürfen keine Waren transportieren, weder privat noch gewerblich. Sie ist verpflichtend für die Zulassung Ihres Fahrzeugs und zeitlich begrenzt (Dauer der Prüfungen). Um einen Antrag zu stellen, verwenden Sie das Kontaktformular
Oldtimer-Fahrzeuge
Oldtimer-Fahrzeuge mit einem O-Kennzeichen, das nur gemäß der Bestimmung von Artikel 2, 7° des K. E. vom 15. März 1968 über die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge verwendet werden darf. Das bedeutet, dass sie ohne eine OBU weder gewerblich noch privat Güter befördern dürfen. Sie dürfen nicht gewerblich oder beruflich genutzt werden, keine entgeltliche Beförderung von Personen durchführen, nicht als Werkzeug oder für den Arbeitsweg verwendet werden.
Konsultieren Sie die Infografik zu Oldtimern
Fahrschulfahrzeuge
Fahrschulfahrzeuge, sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mit Doppelsteuerung im Fahrerraum ausgerüstet.
- Sie transportieren keine Güter (ausgenommen für Schulungszwecke, wie zum Beispiel Betonblöcke).
- Sie sind äußerlich an der Bezeichnung „Fahrschule“ auf der Karosserie erkennbar.
- Sie sind auf den Namen einer Fahrschule oder eines Sozialfonds für Transport und Logistik registriert.
Freiwillige, nicht verpflichtete Anmeldungen der oben genannten Kraftfahrzeuge, registriert in Belgien, die nicht von der Kilometermaut betroffen sind, können an die Steuerämter der Regionen, in denen sie zugelassen sind,
Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen senden Sie bitte eine E-Mail an contact@viapass.be. Fügen Sie die Kontaktdaten des Antragstellers sowie Fotos in Seitenansicht und von hinten mit sichtbarem Fahrzeugkennzeichen und eine Kopie der Fahrzeugpapiere bei.