Die Kilometermaut in Belgien
Wir helfen Ihnen gerne
Haben Sie sich schon unsere Seite „Wer ist betroffen?“ angesehen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Dienstleister. Die Liste finden Sie auf der folgenden Seite:
Haben Sie ein Problem mit Ihrer OBU?
Kontaktieren Sie die Region, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat :
Haben Sie eine Frage oder Anmerkung zu Viapass? Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, indem Sie das untenstehende Kontaktformular ausfüllen. Wir werden Ihre Fragen so schnell wie möglich beantworten. Wenn Sie Fragen zu Ihrer On Board Unit haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstleister und nicht an Viapass.
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Füllen Sie dieses Formular aus, um Feedback über die Dienstleister der Kilometermaut in den belgischen Mautdomänen, für die Viapass die Kontrolle und Koordination übernommen hat, zu geben. Feedback wird wie folgt verstanden:
Anonyme Reklamationen werden nicht entgegengenommen.
Wir respektieren den Schutz Ihrer Daten. Inwiefern wir Ihre Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Um in Belgien mit einem Probefahrtnummernschild ohne On Board Unit fahren zu können, müssen alle Bedingungen erfüllt sein.
Sind Sie:
- ein Hersteller oder Monteuir von Kraftffahrzeugen? - ein Forschungszentrum im Hochschulwesen? - ein Veranstalter von Probefahrten mit autonomen Fahrzeugen? - ein Unternehmen, das Zubehörteile oder Systeme testet, die zur technischen Verbesserung bereits für gut befundener Fahrzeuge führen?
Transportieren Sie eine Ladung mit Ihrem Fahrzeug?
Wir respektieren den Schutz Ihrer Daten. Über die Verarbeitung Ihrer Daten erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Um die Bedingungen zu erfüllen, dürfen Sie keine Ladung mit Ihrem Fahrzeug transportieren und müssen einem der folgenden Profile entsprechen: - ein Hersteller oder Monteur von Kraftfahrzeugen ; - ein Forschungszentrum einer Hochschuleinrichtung ; - ein Veranstalter von Testfahrten mit autonomen Fahrzeugen ; - ein Unternehmen, das Tests von Bauteilen oder Systemen zur technischen Verbesserung von bereits zugelassenen Fahrzeugen durchführt. Zu Ihrer Information: In Belgien und Luxemburg sind niederländische Händlerkennzeichen nur für die Anlieferung oder Abholung eines Fahrzeugs zum Kauf und Verkauf des Fahrzeugs erlaubt. Also nicht für eine Probefahrt. Weitere Informationen auf der RDW-Website