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FAQS & Dokumentation

Befreite Fahrzeuge

Der Gesetzgeber sieht ausdrücklich eine Reihe von Kategorien vor, die von einer Maut befreit sind. Es handelt sich dabei um Fahrzeuge, die ausschließlich von den Streitkräften, von der Feuerwehr, der Polizei und medizinischen Diensten (und als solche erkennbar sind) genutzt werden. Fahrzeuge für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft, die öffentliche Straßen in Belgien nur in begrenztem Maße benutzen und ausschließlich in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau, Fischzucht und Forstwirtschaft eingesetzt werden, sind auch von der Maut befreit (Kategorie T: land- und forstwirtschaftliche Traktoren mit Rädern, Kategorie C: land- und forstwirtschaftliche Traktoren mit Raupenkette, Kategorie R: land- und forstwirtschaftliche Anhänger und Kategorie S: gezogene auswechselbare Maschinen).

Bei zusammengesetzten Fahrzeugen gilt die Maut nur, wenn das Gesamtgewicht der Zugmaschine für den Frachtverkehr und dem Trailer über 3,5 Tonnen ist. Befreite Fahrzeuge müssen pflichtmäßig eine Befreiung beantragen und erhalten.

Eigentümer eines Fahrzeugs mit mehr als 3,5 Tonnen, registriert in Belgien, das in eine der befreiten Kategorien fällt, müssen einen Antrag an die Region richten, in der ihr Fahrzeug zugelassen ist. 

  • Für die Flämische Region:

belastingen.vlaanderen.be/formulier-vrijstelling-kilometerheffing

  • Für die Region Brüssel:

fiscaliteit.brussels/prelevement-kilometrique-pour-les-poids-lourds-2016

  • Für die Wallonische Region:

www.exemption.sofico.org/stark-exoneration 

Wenn Ihr Fahrzeug die oben genannten Kriterien für eine Befreiung erfüllt und im Ausland zugelassen ist, senden Sie bitte Ihre Fahrzeugpapiere sowie zwei Fotos des Fahrzeugs, von vorne und von der Seite, an contact@viapass.be.